Die pauschale Einstufung und Kennzeichnung von Ethanol als krebserzeugend, mutagen und reproduktionstoxisch (CMR) würde einen schnellen Infektionsschutz nicht nur gefährden, sondern unmöglich machen.
Ethanol-haltige Produkte könnten nicht mehr in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Händedesinfektion in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen zur Nutzung durch Personal, Patienten und Besucher
- Verkauf von Händedesinfektionsmitteln an die Verbraucher in Apotheken oder Drogerien
- Desinfektion von Oberflächen in Krankenhäusern, in der pharmazeutischen Industrie, dem Lebensmittelbereich und Kosmetika