EU-Verfahren gefährdet Erhalt von Ethanol im Infektionsschutz
Ethanol durchläuft aktuell das Genehmigungsverfahren auf EU-Ebene zur Zulassung als Biozid. In diesem Rahmen wird eine harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung diskutiert, die für Ethanol eine CMR-Einstufung (krebserzeugend, mutagen, reproduktionstoxisch) vorsieht. Wird Ethanol in kleinsten Mengen über die Haut aufgenommen, kommt es zu keiner gesundheitsschädlichen Wirkung. Bisher spielen jedoch Risikoabwägung und Exposition im Einstufungsverfahren keine Rolle.
Eine CMR-Einstufung hätte weitreichende Folgen für den Infektionsschutz. Durch eine CMR-Einstufung können in Zukunft Ethanol-haltige Produkte nicht mehr an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Hinzu kommt, dass die Verwendung durch Patient:innen und Personal im Gesundheitswesen nicht mehr möglich wäre.
Ethanol ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Infektionsschutzes
Die aktuelle SARS-CoV-2-Pandemie zeigt, dass Ethanol ein hochwirksamer und schnell verfügbarer Alkohol in der Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten ist. Neben behüllten Viren (z.B. SARS-CoV-2) stellt Ethanol insbesondere bei der Bekämpfung von unbehüllten Viren (z.B. Caliciviren und Enteroviren) einen wichtigen Wirkstoff dar.
Obwohl es andere Alkohole (z.B. Propanole) auf dem Markt gibt, stellen diese keine gleichermaßen wirksame Alternative zu Ethanol dar. Um auf zukünftigen Pandemien vorbereitet zu sein, sollte die Verfügbarkeit von Ethanol in der Verwendung als Desinfektionsmittel gewährleistet sein.
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