Die EU-Kommission hat am 20. Juni auf die Anfrage der Europaabgeordneten Christine Singer und weiterer Abgeordneter des Europäischen Parlaments geantwortet. Christine Singer erkundigte sich in ihrer schriftlichen Frage u.a. nach den zu erwartenden Kosten einer möglichen Einstufung von Ethanol als krebserregend und fortpflanzungsschädigend. Außerdem wollte die Abgeordnete wissen, welche Auswirkungen die Kommission auf die Wettbewerbsfähigkeit erwartet und wie die mögliche Einstufung zu den Zielen des europäischen Green New Deals passt.
Die Antwort der EU-Kommission erstaunt und ernüchtert. Die EU-Kommission vermittelt den Eindruck, den Stand des Verfahrens geschweige denn die Inhalte und Konsequenzen dessen zu erfassen. Die EU-Kommission erwartet ein Dossier der griechischen Behörden in Bezug auf das sog. CLH-Verfahren im Verlauf dieses Jahres. Das Biozid-Verfahren demgegenüber ist bereits wesentlich fortgeschrittener. Beide Verfahren laufen zwar unabhängig voneinander und doch muss davon ausgegangen werden, dass die Einstufungsvorschläge Ethanols analog zueinander erfolgen. Die EU-Kommission trifft keine Aussage zu den wirtschaftlichen Konsequenzen einer Einstufung von Ethanol und antwortet ausweichend.